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Ratgeber/Ratgeber Steuern & Recht

Kapitalerträge, Dividenden und Krypto auf Zypern 2026: Was Privatpersonen versteuern

4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Auf Zypern sind Dividenden von der Einkommensteuer befreit, die Sonderverteidigungsabgabe (SDC) von 5 % trifft seit 2026 nur Steuerresidenten mit zyprischem Domizil. Die Kapitalgewinnsteuer von 20 % betrifft Immobilien in Zypern und seit 2026 auch Anteile an Gesellschaften, deren Wert zu mindestens 20 % aus zyprischen Immobilien besteht. Gewinne aus Kryptowerten werden seit 2026 mit einem festen Satz von 8 % besteuert, Verluste lassen sich nur mit Krypto-Gewinnen verrechnen. Auf Dividenden, Zinsen und Miete kommt der GeSY-Beitrag von 2,65 % dazu.

Quellen: PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern (geprüft am 4. August 2026) und EY Global Tax News vom 7. Januar 2026 zur Steuerreform. Die Kryptoregeln beschreiben mehrere Beratungshäuser mit leicht abweichenden Grenzen. Wir geben, was EY nennt, und kennzeichnen offene Punkte. Die Seiten des Tax Department waren für unsere Prüfung nicht abrufbar. Der Text ist keine Steuerberatung.

Überblick: Welche Kapitalerträge wie besteuert werden

ErtragBehandlung 2026Hinweis
DividendenEinkommensteuerfrei, SDC 5 % für Steuerresidenten mit DomizilNon-Doms zahlen keine SDC. GeSY 2,65 %.
ZinsenEinkommensteuerfrei, GeSY 2,65 %Zur SDC auf Zinsen ab 2026 sind die Angaben nicht einheitlich (siehe unten).
Gewinne aus Aktien, Anleihen und FondsKeine KapitalgewinnsteuerDie Steuer erfasst nur Immobilien in Zypern und Anteile an Immobiliengesellschaften (PwC).
Immobilien in Zypern20 % Kapitalgewinnsteuer auf den inflationsbereinigten GewinnFreibeträge 2026: 30.000 €, 50.000 € und 150.000 €.
Anteile an Immobiliengesellschaften20 % Kapitalgewinnsteuer, wenn mindestens 20 % des Werts aus zyprischen Immobilien stammenBis 2025 galt die Schwelle von 50 %. Börsennotierte Anteile sind unter Bedingungen befreit (siehe unten).
KryptowerteFester Satz von 8 % auf GewinneVerluste nur mit Krypto-Gewinnen derselben Person verrechenbar, nicht vortragbar.

Dividenden und Zinsen: Einkommensteuer, SDC und GeSY

Dividenden sind von der Einkommensteuer befreit. Die SDC auf Dividenden beträgt für die Steuerjahre ab 2026 5 % (bis 2025 17 %) und gilt nach PwC nur für Steuerresidenten, die in Zypern auch domiziliert sind. Wer als Non-Dom ansässig ist, zahlt sie nicht, wie wir im Artikel Steuerliche Residenz auf Zypern beschreiben. Unabhängig vom Status fällt auf Dividenden, Zinsen und Miete der GeSY-Beitrag von 2,65 % an, gedeckelt bei einem Einkommen von 180.000 € im Jahr. Den Status im Einzelnen beschreibt der Artikel Non-Dom-Status auf Zypern 2026.

Zinsen sind ebenfalls von der Einkommensteuer befreit. Zur SDC auf Zinsen widersprechen sich die Quellen: PwC nennt für Privatpersonen 17 %, EY und PwC schreiben für Unternehmen, dass Zinsen seit 2026 nur noch der Körperschaftsteuer unterliegen. Für Non-Doms ist das ohne Bedeutung.

Beispiel: Ein Non-Dom erhält 50.000 € Dividenden und 10.000 € Zinsen. Einkommensteuer: 0 €. SDC: 0 €. GeSY: 2,65 % × 60.000 € = 1.590 €. Ein Steuerresident mit Domizil zahlt auf die Dividende zusätzlich 5 % = 2.500 € SDC (und je nach Satz Abgaben auf die Zinsen).

Wertpapiere, Fonds und Anteile an Immobiliengesellschaften

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fonds im Privatvermögen sind in Zypern nach PwC nicht Gegenstand der Kapitalgewinnsteuer, denn die Steuer erfasst nur Immobilien in Zypern und Anteile an Gesellschaften, die solche Immobilien halten. Für diese Anteile hat die Reform 2026 die Schwelle von 50 % auf 20 % gesenkt: Die Steuer greift, wenn mindestens 20 % des Werts der verkauften Anteile aus zyprischen Immobilien stammen. Börsennotierte Anteile sind nach EY befreit, wenn sie an einer regulierten Börse gehandelt werden (vorher: anerkannte Börse). Anteile an einer anerkannten Börse, die Sie vor dem 1. Januar 2026 erworben haben, bleiben befreit. Bei Anteilen an nicht regulierten Börsen fällt keine Kapitalgewinnsteuer an, wenn die Verkäufe im Steuerjahr 50.000 € nicht übersteigen, darüber greift sie.

Immobilien und Immobiliengesellschaften: 20 % mit Freibeträgen

Die Kapitalgewinnsteuer beträgt 20 % auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern. Der Gewinn ist der Erlös abzüglich der Anschaffungskosten und Verbesserungen, angepasst an die Inflation. Die Freibeträge auf Lebenszeit wurden für 2026 auf 150.000 € (selbst bewohnte Hauptwohnung), 50.000 € (landwirtschaftliche Flächen) und 30.000 € (sonstige Verkäufe) angehoben (PwC, EY). Seit 2026 greift die Steuer bei Anteilsverkäufen schon, wenn mindestens 20 % des Werts der Anteile aus zyprischen Immobilien stammen (vorher 50 %). Zusätzlich zahlt der Verkäufer 0,4 % Übertragungsabgabe auf den Erlös.

Beispiel: Eine Wohnung wurde für 497.420 € mit VAT und 4.000 € Nebenkosten erworben und für 560.000 € verkauft. Gewinn vor Inflationsanpassung: 58.580 €. Steuer bei 20 % ohne Freibetrag: 11.716 €. Mit dem Freibetrag von 30.000 € für sonstige Verkäufe: 5.716 €. Mehr zu den Kosten beim Kauf und Verkauf lesen Sie im Artikel Immobilie auf Zypern verkaufen.

Kryptowerte: fester Satz von 8 % seit 2026

Nach der Steuerreform, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, werden Gewinne aus Kryptowerten einschließlich Gewinnen kapitalartiger Natur mit einem festen Satz von 8 % besteuert (EY). Verluste lassen sich nur mit Krypto-Gewinnen derselben Person verrechnen, nicht verbrauchte Verluste verfallen. Mehrere Beratungshäuser nennen weitere Einzelheiten, etwa zur Behandlung von Schenkungen und zum Mining, die sich im Wortlaut unterscheiden. Ob die Regel auch für Ihren Fall gilt, sollten Sie anhand des Gesetzes und der Auskunft des Tax Department prüfen.

Beispiel: Im Jahr 2026 erzielen Sie 40.000 € Gewinn mit Kryptowert A und 15.000 € Verlust mit Kryptowert B. Verrechnet bleiben 25.000 € Gewinn, die Steuer beträgt 8 % = 2.000 €. Hätten Sie im selben Jahr nur den Verlust von 15.000 € und keinen Gewinn, verfiele er nach der EY-Beschreibung.

Deutschland, Österreich und die Schweiz: Was im Heimatland bleibt

Wer in Deutschland einen Wohnsitz behält, versteuert Kapitalerträge dort weiter, in Deutschland mit 25 % Einkommensteuer auf Kapitalerträge (§ 32d Einkommensteuergesetz) zuzüglich Zuschlägen. Ob und wie Ihr Heimatland die Erträge besteuert, hängt von der Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Regeln beschreiben wir im Artikel über die Steuern auf Zypern im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Steuern für Privatpersonen im Überblick zeigt der Artikel Steuern auf Zypern 2026.

Keine Einkommensteuer. Steuerresidenten mit zyprischem Domizil zahlen seit 2026 5 % Sonderverteidigungsabgabe, Non-Doms zahlen sie nicht. Auf Dividenden fällt der GeSY-Beitrag von 2,65 % an.

Seit 2026 ein fester Satz von 8 % auf Gewinne aus Kryptowerten. Verluste lassen sich nur mit Krypto-Gewinnen derselben Person verrechnen und verfallen, wenn sie nicht verbraucht werden.

20 % auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien in Zypern und von Anteilen an Gesellschaften, deren Wert zu mindestens 20 % aus zyprischen Immobilien stammt, mit Freibeträgen von 30.000 €, 50.000 € und 150.000 € auf Lebenszeit.

Gewinne aus Aktien, Anleihen und Fonds im Privatvermögen sind nach PwC nicht Gegenstand der Kapitalgewinnsteuer. Ausnahme sind Anteile an Gesellschaften, deren Wert zu mindestens 20 % aus zyprischen Immobilien stammt. Börsennotierte Anteile daran sind an einer regulierten Börse befreit.

Zinsen sind von der Einkommensteuer befreit, es fällt GeSY von 2,65 % an. Zur SDC auf Zinsen sind die Angaben der Quellen nicht einheitlich.

EY nennt den Satz für Gewinne aus Kryptowerten ohne Beschränkung auf Unternehmen. Prüfen Sie Ihren Fall anhand des Gesetzes.

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