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Zypern Insights/Lebensstil & Tipps für Auswanderer

Steuerliche Residenz auf Zypern – Der ultimative Leitfaden für Unternehmer und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

9 Min. Lesezeit24. Dezember 2025

Einleitung: Warum Zypern für Unternehmer und Investoren in der EU interessant ist

Zypern hat sich in den letzten Jahren als einer der attraktivsten Standorte für Unternehmer und Investoren aus der DACH-Region etabliert. Der Grund sind legale, transparente und EU-konforme Steuerstrukturen; ein Offshore-Standort ist Zypern nicht.

Mit dem Non-Domiciled-Regime (Non-Dom), dem 60-Tage-Wohnsitzmodell und einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (seit 1. Januar 2026) schafft Zypern eine Kombination aus steuerlicher Effizienz, Stabilität und mediterraner Lebensqualität. Non-Dom ist kein Status, den man beantragt: Wer auf Zypern steuerlich ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt keine SDC auf Dividenden und Zinsen; das Domizil folgt aus dem Gesetz. Den Status im Einzelnen beschreibt der Artikel Non-Dom-Status auf Zypern 2026. Stand der Prüfung: 30. Oktober 2026.

Für Unternehmer und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Zypern eine Alternative zum Heimatland, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen.

Steuerliche Rahmenbedingungen auf Zypern

Zypern ist Vollmitglied der Europäischen Union und wendet die OECD-Standards und die EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Steuervermeidung an. Die Steuersätze sind niedrig. Ob Zypern ein Steuerparadies ist, beantwortet der Artikel Ist Zypern ein Steuerparadies.

Wichtige Eckdaten

SteuerartRegelung / Besonderheiten
Körperschaftsteuer (CIT)15 % auf Gewinne (seit 1. Januar 2026; zuvor 12,5 %)
Einkommensteuer (PIT)Progressiv, 0 % bis 35 %; Freibetrag 22.000 € seit 2026
Special Defence Contribution (SDC)Zahlen steuerlich ansässige Personen mit zyprischem Domizil: 5 % auf Dividenden (17 % auf Dividenden aus Gewinnen bis 2025), 17 % auf Zinsen; Non-Doms sind befreit; auf Mieten seit 2026 keine SDC
Mehrwertsteuer (MwSt.)19 %; ermäßigte Sätze 9 %, 5 %, 3 % und 0 %
Kapitalertragsteuer20 % auf Gewinne aus dem Verkauf zyprischer Immobilien und von Anteilen an Gesellschaften, die zyprische Immobilien halten; Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sowie von Immobilien im Ausland sind in Zypern nicht steuerpflichtig
Erbschaft- und Schenkungsteuer0 %
Vermögenssteuer0 %

Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehr als 60 Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz (Liste in der PwC-Übersicht). Sie sollen eine doppelte Besteuerung von Einkommen, Dividenden oder Kapitalgewinnen vermeiden. Wie die Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz im Einzelnen wirken, beschreibt der Artikel Steuern auf Zypern im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Verwandter Artikel: Wie man eine Daueraufenthaltserlaubnis auf Zypern erhält

Steuerlicher Wohnsitz: 183- und 60-Tage-Regel im Detail

183-Tage-Regel – die klassische Variante

Wer sich im Steuerjahr (Kalenderjahr) insgesamt mehr als 183 Tage auf Zypern aufhält, gilt automatisch als steuerlich ansässig. Zusätzliche Bedingungen gibt es nicht.

So werden die Tage gezählt (Art. 2 des Einkommensteuergesetzes, Steuerabteilung): Der Ankunftstag zählt als Tag auf Zypern, der Abreisetag als Tag außerhalb Zyperns; Ankunft und Abreise am selben Tag zählen als ein Tag auf Zypern; Abreise und Rückkehr am selben Tag zählen als ein Tag außerhalb Zyperns.

Diese Regel ist einfach, wird aber meist von Personen genutzt, die vollständig auf die Insel ziehen. Für Fernarbeiter erklärt der Ratgeber zum Digital-Nomad-Visum für Zypern die 183-Tage-Regel neben der offenen Frage, wie ein auf Zypern verdientes Gehalt besteuert wird, samt den Stufen von 2026.

60-Tage-Regel – die Lösung für internationale Unternehmer

Seit 2017 bietet Zypern eine alternative Möglichkeit, steuerlich ansässig zu werden: die 60-Tage-Regel.

Sie richtet sich an Personen, die international tätig sind, mehrere Länder bereisen, sich aber in keinem anderen Land länger als 183 Tage aufhalten.

Voraussetzungen (alle zugleich im Steuerjahr):

  • Aufenthalt von mindestens 60 Tagen auf Zypern;
  • Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die Bedingung, dass Sie anderswo nicht steuerlich ansässig sein dürfen (PwC, Stand 4. August 2026; im aktuellen Text von Art. 2 des Einkommensteuergesetzes steht sie nicht mehr);
  • Kein Aufenthalt von insgesamt mehr als 183 Tagen in einem anderen Staat;
  • Ständiger Wohnsitz auf Zypern (Eigentum oder Miete);

Ein Geschäft, eine Anstellung oder ein Amt als Direktor in einer auf Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft im Laufe des Jahres; endet diese Tätigkeit im selben Jahr, gilt die 60-Tage-Regel für dieses Jahr nicht.

Beispiel

Ein Unternehmer aus München verbringt 75 Tage pro Jahr auf Zypern, leitet dort eine zyprische Limited und besitzt eine Eigentumswohnung in Limassol.

Er erfüllt alle Bedingungen und gilt somit als steuerlich ansässig auf Zypern – trotz kurzer physischer Präsenz. Der Wohnsitzstaat bleibt davon unberührt: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt behält, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig, und bei doppelter Ansässigkeit entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Lassen Sie das vor dem Umzug prüfen.

Das Non-Dom-Regime – das Herzstück des zyprischen Steuermodells

Non-Dom bezeichnet eine auf Zypern steuerlich ansässige Person ohne zyprisches Domizil. Es ist kein Status, den man beantragt oder erhält: Das Domizil folgt aus dem Gesetz über die Sonderabgabe zur Verteidigung (SDC) 117(I)/2002.

Was bedeutet Non-Dom?

  • Non-Dom: eine auf Zypern steuerlich ansässige Person, die nach Art. 2 Abs. 3 des SDC-Gesetzes kein zyprisches Domizil hat. Das Herkunftsdomizil entsteht mit der Geburt und entspricht in der Regel dem Domizil des Vaters.
  • Wer kein zyprisches Herkunftsdomizil hat, erwirbt das zyprische Domizil automatisch nach steuerlicher Ansässigkeit in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor dem Steuerjahr (die Jahre müssen nicht aufeinanderfolgen) und behält es, bis 20 Jahre ohne zyprische Ansässigkeit vergangen sind.

Die Steuerabteilung stellt das Formular T.F.38 bereit (Erklärung einer natürlichen Person zur Befreiung als Non-Domiciled, auf Griechisch). Wer kein zyprisches Domizil zu haben meint, reicht es beim zuständigen Bezirksbüro ein. Das Formular begründet den Status nicht, denn das Domizil folgt aus dem Gesetz.

Steuervorteile für Non-Doms

EinkunftsartSteuer für reguläre ResidentenSteuer für Non-Doms
Dividenden5 % SDC (Gewinne ab 2026; 17 % bei Gewinnen bis 2025) + 2,65 % GHS0 % SDC + 2,65 % GHS
Zinsen17 % SDC (3 % bei bestimmten Anleihen) + 2,65 % GHS0 % SDC + 2,65 % GHS
Mieteinnahmenkeine SDC (seit 2026 abgeschafft); Einkommensteuer nach Tarif + 2,65 % GHSkeine SDC; Einkommensteuer nach Tarif + 2,65 % GHS

Beispielrechnung

Ein Investor erhält €200.000 Dividenden aus Gewinnen des Jahres 2026:

  • Resident mit zyprischem Domizil: €10.000 SDC + €4.770 GHS (2,65 %, gedeckelt bei €180.000 Einkommen) = €14.770 Steuerlast
  • Non-Dom: €0 SDC + €4.770 GHS = €4.770 Steuerlast

→ Ersparnis: €10.000 jährlich

Dividenden aus Gewinnen bis 2025, die eine zyprische Gesellschaft innerhalb von sechs Jahren ab 1. Januar 2026 ausschüttet, unterliegen bei zyprischem Domizil 17 % SDC (€34.000 auf €200.000). Ein Non-Dom zahlt weiterhin 0 %.

Einkommensteuer für natürliche Personen

Zypern bietet ein transparentes, progressives Einkommensteuersystem mit einem Freibetrag von €22.000 seit 1. Januar 2026 (bis 2025: €19.500). Sozialversicherungs- und GHS-Beiträge sind bis zu einem Fünftel des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähig (Art. 14). Die Stufen mit Rechenbeispielen zeigt der Artikel Einkommensteuer auf Zypern 2026.

Einkommen (€)SteuersatzEffektive Belastung
0 – 22.0000 %0 %
22.001 – 32.00020 %bis ca. 6,3 %
32.001 – 42.00025 %bis ca. 10,7 %
42.001 – 72.00030 %bis ca. 18,8 %
über 72.00035 %steigend gegen 35 %

Beispiel

  • Ein IT-Spezialist mit Einkommen von €70.000 zahlt als Arbeitnehmer Sozialversicherung (8,8 % bis €68.904 = €6.064) und GHS (2,65 % = €1.855).
  • Diese Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen auf €62.081; die Einkommensteuer beträgt rund €10.524 (~15,0 %). Insgesamt sind es rund €18.443 (26,3 %). Ohne Abzug der Beiträge wären es €12.900 Einkommensteuer (~18,4 %) und insgesamt €20.819 (29,7 %). Arbeitgeberbeiträge und persönliche Abzüge sind nicht eingerechnet. Vergleichen Sie das mit Ihrer eigenen Gehaltsabrechnung.

→ Mit Beiträgen steigt die Belastung von rund 15 % auf rund 26 %.

Unternehmenssteuern und internationale Strukturierung

Der Körperschaftsteuersatz beträgt seit 2026 15 % (zuvor 12,5 %). Für Unternehmensgruppen, Holdings und Family Offices ist das ein Standortfaktor.

Zusätzliche Vorteile für Unternehmen:

  • In der Regel keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Nicht-Residenten; Ausnahmen gelten für Gesellschaften in Staaten der EU-Schwarzliste (17 % auf Dividenden und Zinsen) und seit 2026 für verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern (5 % auf Dividenden),
  • IP-Box-Regime: 80 % Abzug auf qualifizierte Gewinne, effektive Steuerlast von rund 3 %,
  • Keine Steuer auf Dividendeneinkünfte aus dem Ausland, sofern Beteiligungsbedingungen erfüllt sind,
  • Steuerliche Anerkennung internationaler Strukturen (z. B. Holding + Operating Company).

Beispiel

Eine Holdinggesellschaft erzielt €1 000 000 Gewinn:

→ CIT = €150.000. Schüttet die Holding den Gewinn nach Steuern (€850.000) an einen Non-Dom aus: keine SDC, GHS 2,65 % bis zur Obergrenze von €180.000 = €4.770.

Gesamtsteuerbelastung: rund 15,5 % (CIT €150.000 plus GHS bis €4.770).

Verwandter Artikel: Wie Alexander und Tatiana ihren Ruhestand auf Zypern genießen

Immobilienbesitz als Schlüssel zur steuerlichen Residenz

Für das 60-Tage-Modell ist ein fester Wohnsitz Voraussetzung. Bei der Registrierung akzeptiert die Steuerabteilung eine Kopie des Eigentumstitels, einen gestempelten Kaufvertrag oder einen gestempelten Mietvertrag.

Der einfachste Weg ist der Kauf einer Immobilie – ob Villa oder Apartment – in Städten wie Paphos, Limassol oder Larnaka.

Neue Projekte bieten oft:

  • Energieeffiziente Ausstattung,
  • Rechtssicheren Kaufprozess (durch Land Registry-Registrierung),
  • Hohe Mietrendite und Wertsteigerung,
  • Möglichkeit zur gleichzeitigen Beantragung des Aufenthaltsstatus.

Cyprus VIP Estates unterstützt Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Auswahl, Due Diligence und Vertragsabwicklung. Der Kauf erfüllt die Bedingung des ständigen Wohnsitzes; Aufenthaltstage und Tätigkeit auf Zypern bleiben Sache des Käufers.

Schritt-für-Schritt-Plan zum Steuerresidenten

SchrittMaßnahmeZielKommentar
1Wahl der Stadt und ImmobilieStändiger WohnsitzGrundvoraussetzung für 60-Tage-Regel
2Prüfung (KYC/AML) und VertragsabschlussRechtssicherheitUnterstützung durch Cyprus VIP Estates
3Aufenthalt dokumentieren (≥ 60 Tage)Nachweis des LebensmittelpunktsFlugtickets und Aufenthaltsbelege; der Ankunftstag zählt, der Abreisetag nicht
4Registrierung bei der Steuerabteilung und TICSteuernummer (TIC, Tax Identification Code)Antrag ausschließlich online über Tax For All (TFA). Beizufügen: Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger bzw. Aufenthaltstitel (oder Zahlungsbeleg); für die 60-Tage-Regel Schreiben mit Begründung, Nachweis der Wohnung und Nachweis der Tätigkeit. Die Nummer kommt per E-Mail
5Nachweis der Tätigkeit / Funktion in FirmaWirtschaftliche Aktivitätz. B. Geschäftsführervertrag; die Tätigkeit darf im selben Jahr nicht enden
6Gegebenenfalls Formular T.F.38 einreichenBefreiung von der SDC geltend machenErklärung der Person ohne zyprisches Domizil beim Bezirksbüro; das Formular begründet den Status nicht
7Jährliche SteuererklärungRechtssicherheitFür 2025 (Frist 31. Oktober 2026) über TAXISnet, ab Steuerjahr 2026 ausschließlich über Tax For All; allgemeine Frist 31. Juli des Folgejahres; Selbständige mit Umsatz bis €120.000 laut PwC bis 31. Januar des übernächsten Jahres

Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit. Sie wird gebraucht, wenn Einkünfte aus zwei Staaten stammen und die Steuerbehörde des anderen Staates einen Nachweis verlangt. Die Steuerabteilung stellt sie nur aus, wenn zwischen Zypern und dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Der Antrag auf Formular T.F.126 mit Unterlagen (Reisepass und Aufenthaltsdokument, Eigentumstitel oder Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung nicht älter als sechs Monate, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsauszug, gegebenenfalls Schulbescheinigung der Kinder und Fahrzeugpapiere) geht per E-Mail oder Post an das Bezirksbüro. Ist die Bescheinigung fertig, zahlt der Antragsteller €80 in Gebührenmarken und holt das Dokument ab (Seite der Steuerabteilung, gelesen am 30. Oktober 2026).

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Praxisfälle: Steuerliche Effizienz in Zahlen

ProfilGewinn / EinkommenSteuerlast auf Zypern (2026)Effektive Steuerlast
Ltd-Inhaber€100.000 Gewinn, vollständig ausgeschüttet (Non-Dom)€15.000 CIT + €2.253 GHS = €17.25317,3 %
Holding€1.000.000 Gewinn, ausgeschüttet (Non-Dom)€150.000 CIT + €4.770 GHS = €154.77015,5 %
Immobilieninvestor€15.000 Miete, keine weiteren Einkünfte€398 GHS (keine Einkommensteuer dank Freibetrag nach 20 % Abzug)2,7 %
Selbständiger€100.000 Gewinnrund €33.300 inkl. Einkommensteuer (rund €17.900), Sozialbeiträgen (16,6 % bis €68.904 = €11.438) und GHS (4 % = €4.000)~33,3 %

Häufig gestellte Fragen

Nein. Eine Immobilie erfüllt nur die Bedingung des ständigen Wohnsitzes. Hinzu kommen die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel mit allen Bedingungen, darunter ein Geschäft, eine Anstellung oder ein Amt auf Zypern.

Non-Dom ist kein beantragter Status: Das Domizil folgt aus dem Gesetz. Als Non-Dom gelten Sie, solange Sie nicht in mindestens 17 der letzten 20 Jahre auf Zypern steuerlich ansässig waren. Ein erworbenes Domizil bleibt, bis 20 Jahre ohne Ansässigkeit vergangen sind.

Ja. Ausländische Dividenden und Zinsen sind für Non-Doms von der SDC befreit; Mieten unterliegen seit 2026 für niemanden mehr der SDC, aber der Einkommensteuer. Mehr zu Dividenden, Zinsen und Krypto steht im Artikel Kapitalerträge, Dividenden und Krypto auf Zypern 2026.

Auf passive Einkünfte nur GHS (2,65 %); auf Arbeitseinkommen kommen Sozialbeiträge hinzu (Arbeitnehmer 8,8 % bis €68.904, Selbständige 16,6 %).

Ja, es wendet EU- und OECD-Standards an und gilt als vollwertige, transparente Jurisdiktion.

Die Steuerabteilung Zyperns stellt sie aus, aber nur, wenn zwischen Zypern und dem anderen Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das Formular T.F.126 mit den Unterlagen (Reisepass, Eigentumstitel oder Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung nicht älter als sechs Monate, Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsauszug) geht per E-Mail oder Post an das Bezirksbüro. Ist die Bescheinigung fertig, zahlen Sie €80 in Gebührenmarken und holen sie ab.

Die Bescheinigung belegt die steuerliche Ansässigkeit gegenüber der Behörde, die sie verlangt, zum Beispiel zur Anwendung eines Abkommens. Ein Anspruch auf Non-Dom-Behandlung folgt daraus nicht.

Die TIC (Tax Identification Code) vergibt die Steuerabteilung nach der Registrierung im Steuerregister. Der Antrag läuft ausschließlich online über das Portal Tax For All (TFA): zuerst ein Konto anlegen, dann als neuer Steuerpflichtiger registrieren. Beizufügen sind ein Ausweisdokument, die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger oder der Aufenthaltstitel (oder der Zahlungsbeleg dafür) und bei der Registrierung nach der 60-Tage-Regel ein Schreiben mit Begründung, der Eigentumstitel oder ein gestempelter Kauf- bzw. Mietvertrag sowie der Nachweis von Anstellung oder Amt. Die Nummer wird per E-Mail mitgeteilt. Sie hat acht Ziffern plus Prüfzeichen und beginnt mit 6 (bei Registrierungen nach März 2023).

Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die allgemeine Frist für die Erklärung natürlicher Personen ist der 31. Juli des Folgejahres (Art. 5 des Gesetzes über Festsetzung und Erhebung von Steuern); der Ministerrat kann sie verlängern. Für 2025 gilt der 31. Oktober 2026 (Verordnung K.D.P. 260/2026). Zinsen und Zuschläge entfallen, wenn die Erklärung eingereicht und die Steuer bis 30. November 2026 gezahlt ist (Mitteilung der Steuerabteilung vom 19. Oktober 2026). Erklärungen für 2025 laufen über TAXISnet, ab Steuerjahr 2026 ausschließlich über Tax For All.

Laut PwC (Stand 4. August 2026) reichen Selbständige mit Umsatz bis €120.000 die Erklärung bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres ein. Gesellschaften zahlen Vorauszahlungen am 31. Juli und 31. Dezember und reichen ab dem Steuerjahr 2026 die Erklärung samt Abschlusszahlung bis 31. Januar des übernächsten Jahres ein (bisher 31. März).

Fazit: Zypern als moderne EU-Jurisdiktion für Steueroptimierung

Zypern ist heute einer der wenigen Orte in Europa, wo sich rechtliche Stabilität, niedrige Steuern und hohe Lebensqualität vereinen.

Mit 60 Aufenthaltstagen, einem ständigen Wohnsitz und einem Geschäft, einer Anstellung oder einem Amt auf der Insel (bei höchstens 183 Tagen in einem anderen Staat) wird ein Unternehmer oder Investor auf Zypern steuerlich ansässig. Die 183-Tage-Regel verlangt keine weiteren Bedingungen.

Kernvorteile auf einen Blick:

  • 0 % SDC auf Dividenden (Non-Dom; der GHS-Beitrag von 2,65 % bleibt),
  • 15 % Körperschaftsteuer (seit 2026),
  • 0 % Vermögens-, Erbschaft- und Schenkungssteuer,
  • Breites Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen,

Cyprus VIP Estates begleitet Kunden aus der DACH-Region bei der Auswahl des Projekts und beim Kauf. Steuerliche Strukturierung und Ansässigkeit klären Sie mit einem Steuerberater.

Zypern ist ein EU-Mitgliedstaat mit transparentem Steuersystem.

Quellen

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