Winter in der Sonne, Zweitwohnsitz im Neubau
Zweitwohnsitz auf Zypern: Überwintern und Wohnung kaufen
Wer den Winter auf Zypern verbringt, steht vor der Frage: mieten oder kaufen? Hier finden Sie Neubauwohnungen für den Zweitwohnsitz, die Regeln für den Aufenthalt und ein Rechenbeispiel zum Kaufpreis.
Anfrage sendenWohnungen für den Zweitwohnsitz auf Zypern

Serenity Court
Paphos

Arkadia Residences 1
Paphos

Azure Living
Paphos · Chloraka

Oculus
Paphos · Universal

Aether
Limassol · Agia Fyla

Galaxy
Paphos · Universal

Agora Residences 1
Paphos

Abiete 2
Paphos · Universal

Germasogeia View
Limassol · Germasogeia

Germasogeia View 2
Limassol · Germasogeia

Lav-Residences
Limassol · Agia Zoni

Venara View
Paphos · Chloraka

Amelia Apartments
Paphos

Aldo Residences
Limassol · Agios Athanasios

Iris
Limassol · Agios Nektarios

Paphos Suites A
Paphos

La Bella
Paphos · Koloni

Adonidos Gardens
Paphos · Geroskipou

Avalon Gardens 2
Paphos · Empa

Celestia
Paphos · Kato Paphos

Euphoria Lifestyle Apartments
Famagusta · Paralimni

Harmony
Paphos · Moutallos

Konia Crown
Paphos · Konia

Luma Genesis
Paphos · Geroskipou

Vista Gardens
Paphos · Kissonerga
Überwintern auf Zypern: die Aufenthaltsregeln
Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich bis zu drei Monate ohne Formalitäten auf Zypern aufhalten, ein gültiger Ausweis oder Pass genügt. Wer länger bleibt, muss sich innerhalb von vier Monaten nach der Einreise registrieren (MEU1, Gebühr 20 €). Dafür verlangt die Migrationsbehörde ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung auf Zypern. Die Einzelheiten beschreibt der Artikel Daueraufenthalt auf Zypern.
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich behält, bleibt dort steuerpflichtig. Ob Sie auf Zypern steuerlich ansässig werden, hängt von der Zahl der Tage ab, wie wir im Artikel Steuerliche Residenz auf Zypern beschreiben. Für einen Winteraufenthalt unter 183 Tagen ändert sich daran in der Regel nichts, im Zweifel klären Sie es mit Ihrem Steuerberater.
Zur Krankenversicherung lesen Sie Krankenversicherung auf Zypern und GeSY auf Zypern erklärt. Laufende Kosten wie Strom, Wasser und Internet beschreibt der Artikel Nebenkosten auf Zypern, die Lebenshaltung insgesamt der Artikel Lebenshaltungskosten auf Zypern.
Kaufen als Zweitwohnsitz: VAT von 19 %
Der reduzierte VAT-Satz von 5 % gilt beim Kauf als Hauptwohnsitz unter den gesetzlichen Bedingungen. Eine Wohnung, in der Sie nur den Winter verbringen, ist ein Zweitwohnsitz, hier fallen in der Regel 19 % an. Beispiel mit dem Median einer neuen Wohnung in Larnaka: 280.000 € ohne VAT + 19 % VAT (53.200 €) = 333.200 €, dazu rund 4.000 € Anwalts- und sonstige Kosten, zusammen 337.200 €. Als Hauptwohnsitz mit 5 % wären es 294.000 € + 4.000 € = 298.000 €. Die Regeln im Detail: VAT beim Immobilienkauf auf Zypern.
Die Medianpreise neuer Wohnungen (ohne VAT, Stand 28. Oktober 2026) betragen 280.000 € in Larnaka, 385.000 € in Paphos und 450.000 € in Limassol.
Worauf Sie beim Kauf für den Winter achten
- Lage und Anbindung: Wer nur im Winter da ist, braucht kurze Wege zu Strand, Supermarkt und Arzt. Die Projektkarten zeigen Entfernungen.
- Verwaltung in Ihrer Abwesenheit: Klären Sie vor dem Kauf, wer sich in den Sommermonaten um die Wohnung kümmert.
- Anschaffung und laufende Kosten getrennt rechnen: Kaufpreis plus VAT plus Nebenkosten, danach Strom, Wasser, Internet und Gemeindeabgaben.
Ob Mieten oder Kaufen für Sie günstiger ist, rechnet der Artikel Mieten oder kaufen auf Zypern vor. Die Kosten beim Kauf beschreibt der Artikel Kosten beim Immobilienkauf auf Zypern.
Häufig gestellte Fragen zum Zweitwohnsitz auf Zypern
Bis zu drei Monate ohne Formalitäten. Wer länger bleibt, muss sich innerhalb von vier Monaten nach der Einreise registrieren und ausreichende Mittel sowie eine umfassende Krankenversicherung nachweisen.
Das hängt vom Kaufpreis, der Dauer und Ihren Alternativen ab. Rechnen Sie mit VAT von 19 % und mit den laufenden Kosten, nicht nur mit dem Kaufpreis.
In der Regel 19 %. Der reduzierte Satz von 5 % gilt nur für den Hauptwohnsitz unter den gesetzlichen Bedingungen.
Bis zu drei Monate nicht. Bei einem längeren Aufenthalt ist die Registrierung nötig (MEU1, Gebühr 20 €).
Wer in Deutschland einen Wohnsitz behält, bleibt dort steuerpflichtig. Bei doppelter Ansässigkeit entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen.


